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   OLG Stuttgart, 12.02.2009 - 10 U 147/08   

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https://dejure.org/2009,29571
OLG Stuttgart, 12.02.2009 - 10 U 147/08 (https://dejure.org/2009,29571)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.02.2009 - 10 U 147/08 (https://dejure.org/2009,29571)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 10 U 147/08 (https://dejure.org/2009,29571)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung eines stillschweigenden Verzichts auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ist nicht ohne weiteres möglich; Zulässigkeit der Vermutung eines stillschweigenden Verzichts auf die Erhebung der Einrede der Verjährung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Verzicht auf Verjährungseinrede durch Mangeluntersuchung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangeluntersuchung nach Verjährungseintritt: Verzicht auf Verjährungseinrede? (IBR 2011, 517)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1705
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2009 - 10 U 147/08
    Dementsprechend setzt ein konkludenter Verzicht auf die Verjährungseinrede in der Regel voraus, dass der Schuldner bei Abgabe seiner Erklärung den Eintritt der Verjährung gekannt oder zumindest für möglich gehalten hat (BGH NJW 1997, 516, juris Rn. 20; OLG Düsseldorf BauR 1997, 510, 513).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.1996 - 12 U 129/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2009 - 10 U 147/08
    Dementsprechend setzt ein konkludenter Verzicht auf die Verjährungseinrede in der Regel voraus, dass der Schuldner bei Abgabe seiner Erklärung den Eintritt der Verjährung gekannt oder zumindest für möglich gehalten hat (BGH NJW 1997, 516, juris Rn. 20; OLG Düsseldorf BauR 1997, 510, 513).
  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 148/94

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.02.2009 - 10 U 147/08
    Für die Auslegung der Erklärungen des Geschäftsführers der Beklagten 2 anlässlich der Besprechungen am 02.06.2005 und 24.05.2006 ist darauf abzustellen, wie der Empfänger die Willenserklärung nach Treu und Glauben verstehen musste; maßgeblich ist der objektive Erklärungswert (BGH NJW 1996, 661, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10

    Vermögensnachteil, Schadensschätzung, Verpflichtungsklage

    Der Schuldner kann vielmehr auch ausdrücklich oder mittels konkludentem Verhalten auf die Einrede der Verjährung verzichten (vgl. § 225 BGB in der vom 1. Januar 1964 bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung; BGH, Urt. v. 21. November 1996, NJW 1997 m. w. N.; OLG Stuttgart, Urt. v. 12. Februar 2009 - 10 U 147/08 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 01.12.2020 - 3 U 253/20

    Was man hat, das hat man!

    Regelmäßig wird die Annahme eines stillschweigenden Verzichts schon dann ausscheiden, wenn hierfür kein nachvollziehbares Motiv zu erkennen ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 12.02.2009 - 10 U 147/08, m.w.N.).
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